Warum diese Stiftung?
 
	 
In einer Zeit, in der sich die staatlichen Sozialsysteme vor gravierende Probleme gestellt
sehen, in der die soziale Absicherung und damit auch die Würde von Menschen mit einer Behinderung
ernsthaft bedroht ist, sind 
Lebensgemeinschaften wie der Hausenhof ohne private
Unterstützung und persönliches Engagement in ihrer Existenz
gefährdet.  
Was in 10 oder 20 Jahren sein wird, ist ungewiss - gleichwohl müssen wir schon jetzt vordenken, vorplanen und vorsorgen.
denn eines ist sicher:
	- Auch in Zukunft werden Menschen mit Behinderung eine Lebensgemeinschaft wie die Camphill Dorfgemeinschaft
	Hausenhof dringend brauchen. 
 
   
    
				
Die Stiftung hilft dem Hausenhof, sich selbst zu helfen. Ihr gemeinnütziger
sozialer Unterstützungs- und Förderzweck ist in der Satzung unveränderlich festgeschrieben 
und wird dauerhaft verwirklicht, weil das Stiftungsvermögen unantastbar angelegt ist.
Im Einzelnen
ist die 
Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderung,
	
	-  die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
         angewiesen sind und 
 
    - die der Camphill Dorfgemeinschaft Hausenhof oder den Camphill Werkstätten Hausenhof angehören bzw. 
	     angehörten. 
 
    
				
				
Dieser Zweck wird von der Stiftung insbesondere verwirklicht durch
    
    -  Unterstützung der sozialtherapeutischen Arbeit der Dorfgemeinschaft
         und der Werkstätten;
  
    -  Bereitstellung von Mitteln zur Schaffung, Erhaltung und Verbesserung geeigneter und
         angemessener Wohn-, Pflege-, Arbeits- und Lebensmöglichkeiten
         für die Mitglieder der Dorfgemeinschaft und der Werkstätten,
         einschließlich der Erprobung neuer Modelle; 
 
    - Gewährung von Hilfen zur 
	     Sicherung einer angemessenen medizinischen Versorgung; 
 
    -  Förderung der individuellen wie auch der gemeinschaftlichen
         sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder der Dorfgemeinschaft
         oder der Werkstätten; 
 
    -  Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der Übernahme von 
	     Testamentsvollstreckung und der Verwaltung	von Treuhandvermögen.