Gemeinschaftsstiftung Hausenhof
Selbsthilfe-Initiative von Angehörigen und Förderern
der am Hausenhof lebenden behinderten Menschen

Warum diese Stiftung?


In einer Zeit, in der sich die staatlichen Sozialsysteme vor gravierende Probleme gestellt sehen, in der die soziale Absicherung und damit auch die Würde von Menschen mit einer Behinderung ernsthaft bedroht ist, sind Lebensgemeinschaften wie der Hausenhof ohne private Unterstützung und persönliches Engagement in ihrer Existenz gefährdet. Was in 10 oder 20 Jahren sein wird, ist ungewiss - gleichwohl müssen wir schon jetzt vordenken, vorplanen und vorsorgen. denn eines ist sicher:

  • Auch in Zukunft werden Menschen mit Behinderung eine Lebensgemeinschaft wie die Camphill Dorfgemeinschaft Hausenhof dringend brauchen.

Die Stiftung hilft dem Hausenhof, sich selbst zu helfen. Ihr gemeinnütziger sozialer Unterstützungs- und Förderzweck ist in der Satzung unveränderlich festgeschrieben und wird dauerhaft verwirklicht, weil das Stiftungsvermögen unantastbar angelegt ist.

Im Einzelnen ist die Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderung,

  • die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und

  • die der Camphill Dorfgemeinschaft Hausenhof oder den Camphill Werkstätten Hausenhof angehören bzw. angehörten.

Dieser Zweck wird von der Stiftung insbesondere verwirklicht durch

  • Unterstützung der sozialtherapeutischen Arbeit der Dorfgemeinschaft und der Werkstätten;

  • Bereitstellung von Mitteln zur Schaffung, Erhaltung und Verbesserung geeigneter und angemessener Wohn-, Pflege-, Arbeits- und Lebensmöglichkeiten für die Mitglieder der Dorfgemeinschaft und der Werkstätten, einschließlich der Erprobung neuer Modelle;

  • Gewährung von Hilfen zur Sicherung einer angemessenen medizinischen Versorgung;

  • Förderung der individuellen wie auch der gemeinschaftlichen sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder der Dorfgemeinschaft oder der Werkstätten;

  • Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der Übernahme von Testamentsvollstreckung und der Verwaltung von Treuhandvermögen.