Gemeinschaftsstiftung Hausenhof
Selbsthilfe-Initiative von Angehörigen und Förderern
der am Hausenhof lebenden behinderten Menschen

Sie können helfen


Wenn Sie zu den Zielen der Stiftung beitragen möchten, haben Sie u.a. folgende Möglichkeiten:
  • zu Lebzeiten durch eine steuerlich absetzbare Spende oder Zustiftung zum Vermögensstock (in Geld, Immobilien oder sonstigen Sachwerten).

  • durch Testament oder Erbvertrag, in dem Sie (schenkungs- und erbschaftssteuerfrei) die Stiftung

    • zum (Allein-) Erben,
    • zum Miterben neben anderen Erben,
    • zum Nacherben (etwa nach Ihrem zum Vorerben bestimmten behinderten Kind) einsetzen, oder
    • die Stiftung mit einer Zuwendung durch ein vom Erben zu erfüllendes Vermächtnis (oder eine Auflage) bedenken.

  • durch die Errichtung einer eigenen – unselbstständigen – (Namens)-Stiftung, die Sie über einen Treuhandvertrag der Gemeinschaftsstiftung Hausenhof angliedern und von ihr verwalten lassen

  • indem Sie die Stiftung als Testamentsvollstreckerin einsetzen.


Steuerliche Vorteile


  • Die Gemeinschaftsstiftung Hausenhof ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.
    Der Staat honoriert Zuwendungen an die als mildtätig anerkannte Stiftung durch besondere Steuervergünstigungen
    • Abzug von bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte
    • Für Zuwendungen in das Grundstockvermögen der Stiftung können bis zur 1. Mio. Euro über zehn Jahre verteilt abgesetzt werden. Dieser Sonderausgabenabzug gilt auch für Zustiftungen nach Ablauf des Gründungsjahres. Ehepaare können diese Betrag doppelt gelten machen.
  • Die Stiftung ist steuerbefreit; sie darf – ohne Verlust ihrer Gemeinnützigkeit – mit einem Teil der Stiftungserträge auch den Stifter und seine nächsten Angehörigen unterhalten. Der Stifter kann eine entsprechende Verpflichtung der Stiftung durch Zustiftungsauflagen oder vertragliche Vereinbarungen absichern.


Nicht alle Möglichkeiten können hier angesprochen werden. Fragen Sie uns, wir geben gern weitere Auskünfte.